Technikforum

Aktuell: Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen

Seit dem 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung -BaustellV- in Kraft. Die Verordnung dient zum einen der Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf den Baustellen. Zum anderen wird hier der Bauherr selbst in die Verantwortung genommen, vor der Bauausführung bzw. in der Planungsphase den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Hier wird zumeist ein Koordinator (SiGeKo) gefordert und muss vom Bauherren beauftragt werden.
In folgenden Fällen wird eine Vorankündigung bei der StAfA erforderlich:
– wenn voraussichtlich mehr als 500 Personentage für die Fertigstellung der Baumaßnahme erforderlich sind.
– wenn an 30 Arbeitstagen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind.

Für Baustellen, auf denen eine Vorankündigung erforderlich ist und Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist sowohl ein SiGeKo als auch ein SiGe-Plan erforderlich.

Alles wichtige zum Arbeitsschutz können Sie nachlesen und herunterladen unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/index.php

Ständiger Streitpunkt:    Vertragsbedingungen

Ist die VOB rechtskräftig vereinbart?
Ist ein BGB- Vertrag besser oder schlechter als ein VOB- Vertrag?
Sind die Vertragsklauseln AGB konform?
Bei Verträgen mit Privatpersonen empfehlen ZDB und HuG einen speziellen Verbrauchervertrag für Handwerkerleistungen.

Falls die VOB vereinbart wird, muss diese dem Verbraucher zur Kenntnis gegeben werden. Dementsprechend ist die VOB/B als unsere AGB im Fußpunkt jeder Seite abrufbar.

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